BFSG und Kleinstunternehmen: Sind kleine Online-Shops ausgenommen?
Die kurze Antwort: manche ja, aber nicht jeder kleine Shop automatisch.Die Kleinstunternehmen-Ausnahme ist an konkrete Schwellen gebunden und wird in Diskussionen oft zu grob wiedergegeben. Für B2C-Shops bleibt die Einordnung wichtig, weil Online-Kaufabschlüsse grundsätzlich als elektronischer Geschäftsverkehr relevant sein können.
Unter 10 Beschäftigte?
Die Ausnahme greift nur bei weniger als 10 Beschäftigten.
Max. 2 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme?
Zusätzlich muss die finanzielle Schwelle eingehalten werden.
B2C-Bestellfunktion?
Online-Shops mit Verbraucher-Kaufabschluss sind elektronischer Geschäftsverkehr.
Produkt oder Dienstleistung?
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt bei Dienstleistungen; Produkte können anders einzuordnen sein.
Was die Bundesfachstelle sagt
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit beschreibt Kleinstunternehmen als Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Sie weist zugleich darauf hin, dass Online-Shops als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unter das BFSG fallen können, wenn Verbraucher online einen Vertrag abschließen.
Quelle: Bundesfachstelle BFSG-FAQ
Warum ein technischer Erstcheck trotzdem sinnvoll sein kann
Auch wenn ein Shop am Ende unter die Ausnahme fällt, helfen technische Befunde bei Usability, Conversion und Vorbereitung auf Wachstum. Wer oberhalb der Schwelle liegt oder für Kunden-Shops arbeitet, sollte vor allem diese Punkte prüfen:
- • Checkout und Kaufen-Buttons per Tastatur erreichbar und sichtbar fokussierbar
- • Formularfelder, Fehlermeldungen und Pflichtfelder verständlich beschriftet
- • Produktbilder und Aktionsgrafiken mit sinnvollen Alternativtexten
- • Kontraste für Preise, Hinweise, Variantenwahl und Rechtstexte ausreichend
- • Information zur Barrierefreiheit vorhanden oder zumindest vorbereitet
Hinweis: Diese Seite ist technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob Ihr konkreter Shop unter das BFSG fällt, sollte bei Unsicherheit juristisch geprüft werden.